Hausmeister - Tätigkeiten
Quelle: Wikipedia, Stand Mai 2022, Auszug
Ein Hausmeister oder Hauswart wird in der Regel vom Hauseigentümer oder einer Hausverwaltung
eingesetzt und übernimmt als Gehilfe des Auftraggebers Aufgaben der Hausverwaltung, Hausbetreuung und -Überwachung. Oftmals wird er
auch mit Reinigungsaufgaben und Instandhaltungsaufgaben betraut, wobei größere oder spezielle Aufträge an Fachfirmen erteilt werden, die er wiederum
überwacht. Seine Aufgaben sind hausspezifisch und werden meist in Verträgen bzw. Leistungsverzeichnissen geregelt. Er achtet auf die Einhaltung der
Hausordnung bzw. der Mieterpflichten. Besondere Vorkommnisse meldet er, ist aber auch meist Ansprechpartner für Mieter bei Problemen.
Hausmeister in Deutschland
In Deutschland gibt es für den Hausmeister keinen
direkten Ausbildungsgang und die Bezeichnung ist rechtlich nicht geschützt. Es gibt inzwischen aber eine Vielzahl von Lehrgängen, Seminaren und
Vorträgen von privaten und öffentlichen Trägern, die insbesondere der Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen und z.T. sogar mit staatlich anerkannten
Abschlüssen enden.
Es ist üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere
Reparaturen gehören. In vielen Fällen übertragen ihnen die Wohnungs- und Hauseigentümer sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben wie das
Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, Zählerablesungen, das Überwachen von Handwerkern oder die Kontrolle von Aufmaßen. Weitere
typische Aufgaben eines Hausmeisters sind Objektbetreuungen, Grünanlagenpflege, Entrümpelungen, Winterdienst und Ähnliches.
Oft werden
Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten Ruhestörungen oder anderen Belästigungen (z.B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen
gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl sie nur in wenigen Fällen eine rechtliche Befugnis dazu haben. Oft handelt es sich um
ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtlich Auseinandersetzungen; dann kann der Hausmeister lediglich den Hauseigentümer oder
die Wohnungseigentümerversammlung über den Sachverhalt informieren.
Spezialisierte Dienstleister
Heute
gibt es häufig Dienstleister, die nicht an ein Objekt gebunden sind und die als Unternehmen oder auf selbständiger Basis auf die Pflege und technische
Betreuung von Immobilien spezialisiert sind. Branchenübliche Bezeichnungen sind Hausmeisterservice (HMS) oder
Facility-Services (Gebäudedienstleistungen), da diese Dienstleister nur im Auftrag handeln und die Entscheidungen über ihr Tun und Lassen von
anderen getroffen werden (wie zum Beispiel vom Hausverwalter).
Vielmehr erwartet man von solchen Dienstleistern eine große Bandbreite
angebotener Leistungen in hoher Qualität, z.B. Instandhaltung der Haustechnik sowie der Grün- und Freiflächen, handwerkliche Tätigkeiten,
Reparaturen bis hin zu komplexen Aufgaben wie der Betreuung von Umbaumaßnahmen in großen Mehrfamilienhäusern. Großkunden beziehungsweise Eigentümer
großer Objekte werden in aller Regel die Vorlage von Referenzen sowie eine jederzeitige Verfügbarkeit oder eine entsprechend personelle Ausstattung
verlangen. Zum Umfang der Tätigkeiten gehört in solchen (aber bedingt durch Modernisierung und Technisierung mehr und mehr auch in
kleineren) Objekten bzw. für kleinere oder selbständige Dienstleister neben der Haus- und Gartenpflege vor allem die Überwachung und Bedienung aller
technischen Anlagen wie Heizungs-, Klima-, Aufzugs-, Garagenanlage etc.
Daraus kann ein Problem für kleine Dienstleister erwachsen, wenn
Kunden bei Beauftragung oder im Laufe der Auftragserfüllung die Erbringung von Leistungen erwarten, die seine fachlichen und/oder juristischen
Fähigkeiten überschreiten. Berührt werden dabei u.a. Haftungsfragen, das Handwerks- und Gewerberecht. Hilfestellung gibt den Dienstleistern ggf.
die zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer), deren Mitglied sie zwangsweise sind. Insbesondere gilt dies für die Abgrenzung zulassungsfreier
(erlaubter) handwerklicher Tätigkeiten von den zulassungspflichtigen Tätigkeiten, die eine Meisterqualifikation verlangen. Manchmal beobachten
Handwerkskammern, ob Hausmeister Tätigkeiten ausführen, für die ein Meisterbrief vorgeschrieben ist.
2003 wurde die Vorschriften für einige
Handwerksbereiche gelockert, d.h. Hausmeister dürfen seitdem mehr Tätigkeiten ausführen als zuvor.
Link zum Originalartikel, Wikipedia, Stand Mai 2022
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