Haushaltsauflösung
Quelle: Wikipedia, Stand Mai 2022, (Auszug)
Eine
Haushaltsauflösung, auch als Wohnungsauflösung bezeichnet, ist die Räumung einer Wohnung, einschließich der dazugehörigen Nebenräume (Keller,
Dachboden) vom Hausrat des Wohnungsinhabers, die damit verbunden ist, dass der Wohnungsinhaber danach einen eigenen Haushalt mehr führt. Im Bezug
auf die Volkswirtschaftslehre und die amtliche Statistik stellt die Haushaltsauflösung einen Abgang der Zahl der
Privathaushalte dar.
Die Entfernung und Entsorgung unbrauchbarer und wertloser Gegenstände im Zuge einer Haushaltsauflösung nennt man auch
Entrümpelung. Bei den zu entsorgenden Gegenständen handelt es sich meist um Sperrmüll und anderen wertlosen Hausrat. Haushaltsauflösung und
Entrümpelung sind auch die Bezeichnungen der Dienstleistung, die Haushaltsauflösung durchzuführen.
Anlässe für die Auflösung des Haushalts
Die Haushaltsauflösung kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich
werden: Nach einem Todesfall, im Zuge der Zwangsräumung der Wohnung, beim Umzug des Bewohners in ein Pflegeheim oder bei dauerhafter
Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Auch vor Antritt einer längeren Freiheitsstrafe oder einer Auswanderung kann der Haushalt
aufgelöst werden.
Durchführung
Die Arbeiten werden vom Eigentümer des
Hausrats dem Besitzer der betreffenden Wohnung oder durch Dritte durchgeführt. Hierzu kann eine Verfügung in einer Vorsorgevollmacht getroffen
werden. Mit der Durchführung kann man einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen. Auch karitative Stellen Einrichtungen bieten hierzu Hilfe
an.
Gut erhaltene Möbel und brauchbarer Hausrat werden im Vorfeld in vielen Fällen gespendet oder über Internet-Marktplätze verkauft. Hierfür
gibt es Portale und Marktplätze, bei welchen sich in vielen Fällen Interessenten finden, die die Gegenstände vor der Wohnungsauflösung selbst
abholen können.
Besteht für den Betroffenen eine rechtliche Betreuung, muss sich der Betreuer um die Auflösung kümmern, soweit sich dazu ein
Anlass bietet und Wohnungsangelegenheiten zu seinem Aufgabenkreis zählen. Betreibt der Betreuer den Umzug in eine andere Unterbringung, muss ihm
auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen worden sein. Geschäfte über den Haushalt, etwa zum Verkauf einzelner Gegenstände oder zur
notwendigen Neuanschaffung neuer Teile, setzen die Zuständigkeit für Vermögensangelegenheiten voraus.
Sachwerte können verkauft werden, etwa
Kunstgegenstände oder Antiquitäten an spezialisierte Händler oder im Rahmen einer Auktion, ggf. muss bei höherwertigen Objekten auch ein
entsprechender Sachverständiger herangezogen werden. Falls verfügbar, kann Hausrat auch bis zu einer gewissen Menge kostenlos (unterschiedlich je
nach Gemeinde) durch die Sperrmüllabfuhr beseitigt werden. Im Falle von Grundeigentum zählt zur Verwertung auch die Eigentumswohnung oder das
Haus selbst, in dem sich der aufzulösende Haushalt befunden hat.
Im Falle einer Mietwohnung ist das Mietverhältnis zu kündigen. Der
Betreuer bedarf hierzu einer Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1907 I BGB). Die Wohnung ist zu räumen und an den Vermieter
zurückzugeben. Gegebenenfalls sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchzuführen. Ebenso sind bestehende
Verträge zur Strom- und Gasversorgung, Telekommunikation usw. zu kündigen.
Die neue Unterbringung ist vorzubereiten. Hierzu ist gegebenenfalls
ein Heimvertrag oder ein neuer Mietvertrag abzuschließen. Auch hierzu bedarf der Betreuer der Genehmigung durch das Betreuungsgericht
(§ 1907 III BGB). Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen erlauben, kann auch der Neukauf einer geeigneten Immobilie in
Betracht kommen. Die neue Wohnung ist gegebenenfalls nach den Bedürfnissen des Betroffenen einzurichten, beispielsweise barrierefrei umzubauen.
Soweit erforderlich, sind auch neue Möbel und Gebrauchsgegenstände zu beschaffen.
Kosten
Die
Kosten der Haushaltsauflösung hat der Eigentümer des Hausrats zu tragen. Bei einem Todesfall sind das die Erben. Ihre Höhe hängt von der zu
entsorgenden Menge des Hausrats sowie von den Anfahrtwegen, Lage des Objekts (Hanglage, Stockwerk) und dem Zugang im Inneren des Objekts zusammen.
Ebenfalls ist die Beschaffenheit des Hausrats einflussnehmend, da die Entsorgungskosten bei verschiedenen Abfallarten variieren können. Bei
professionellen Anbietern, die Wohnungsauflösungen durchführen, ist es üblich, den Wert der noch verkäuflichen Gegenstände anzurechnen und von den
Kosten für die Entsorgung der nicht mehr verwendbaren abzuziehen. Die Kalkulation für die Kosten von Haushaltsauflösungen erfolgt meist auf
Grundlage von Objekt-Besichtigungen durch das jeweilige Entsorgungsunternehmen. Mittlerweile bieten Internetplattformen auch digitale Kostenrechner
für Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen an, durch welche keine Besichtigung mehr für die Kalkulation notwendig ist.
Ist der frühere
Wohnungsinhaber nicht in der Lage, für die Kosten aufzukommen, so kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob diese von Unterhaltspflichtigen
oder Träger der Grundsicherung als notwendige Umzugskosten zu übernehmen sind. Hierzu sind zuvor die erforderlichen Anträge bei dem jeweils
zuständigen Sozialleistungsträger zu stellen.
Haushaltsauflösung als Dienstleistung
Haushaltsauflösung
und Entrümpelung sind auch die Bezeichnungen der Dienstleistung, die Haushaltsauflösung durchzuführen. Das Geschäftsmodell basiert einerseits auf
einem Entgelt für die Entsorgung des nicht verwertbaren Teils des Hausrates und andererseits dem Verkauf nutzbarer Gegenstände. Daher wird diese
Dienstleistung auch in der europäischen Systematik der Wirtschaftszweige unter Einzelhandel (mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen)),
NACE-Schlüssel 477993 geführt. Seriöse Anbieter für Wohnungsräumungen verpflichten sich dabei, eventuell in der Wohnung gefundene Wertgegenstände (z. B.
Schmuck) dem Auftraggeber auszuhändigen oder den Wert anzurechnen. Auch Aspekte des Datenschutzes, wenn etwa in einer Wohnung noch persönliche
Unterlagen, Fotos etc. vorhanden sind, sollten beachtet werden.
Quelle: Wikipedia, Stand Mai 2022, Link zum Originalartikel
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